Zusammenfassung

Kurze Einordnung zur nächsten Stufe des EU AI Act, die zum 2. August greift. Kernpunkt des Beitrags ist eine Abgrenzung, die in der öffentlichen Diskussion oft verschwimmt:

  • Weitgehend unkritisch: Wer KI lediglich als Schreibassistenz einsetzt, ist in der Regel nicht betroffen.
  • Verschärfte Anforderungen: Relevant wird es bei KI-generierten Bildern, Deepfakes und vollständig KI-erstellten Inhalten — hier greifen strengere Transparenzregeln.

Der Beitrag endet mit einer bewusst offen gestellten Frage an die Community, ob die Vorgaben als sinnvoller Schritt oder als zusätzliche Bürokratie wahrgenommen werden — ohne selbst eine Bewertung vorwegzunehmen.

Fachlicher Bezug

Der Beitrag verbindet zwei Stränge des Profils von Ralf Seidenschwang: das fachliche Interesse an KI und deren praktischem Einsatz sowie die Erfahrung mit regulierten Umfeldern und Dokumentationspflichten aus der Pharma-Praxis (GxP/GMP). Die Frage, welche Nutzung einer Technologie unter welche Nachweispflicht fällt und wo die Schwelle genau verläuft, ist dieselbe Denkweise — nur auf ein anderes Regelwerk angewendet.

Thematisch schließt der Beitrag unmittelbar an die eigenen Fachbeiträge KI und Urheberrecht und AI Video Rules (2025) an, die Kennzeichnungs- und Rechtsfragen rund um generative KI behandeln. Ergänzend zur regulatorischen Seite steht die technische Perspektive in Lokale KI-Agenten brauchen keine Cloud: Dort geht es um Datensouveränität durch lokale Ausführung, hier um die rechtlichen Transparenzpflichten.

Citations

[1] LinkedIn-Post: EU AI Act – nächste Stufe ab 2. August (öffnet in neuem Tab)